Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Haftet der Unfallgegner vollständig, muss seine Haftpflichtversicherung die erforderlichen und erstattungsfähigen Gutachterkosten übernehmen. Sie müssen sich daher nicht allein auf die Schadenbewertung der gegnerischen Versicherung verlassen.
Als Kfz-Sachverständiger mit Sitz in Hallbergmoos unterstütze ich Sie bei der fachgerechten Dokumentation Ihres Unfallschadens. Für Fahrzeughalter aus Hallbergmoos und Goldach bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Hier erkläre ich Ihnen, welche Schritte nach einem Unfall in Hallbergmoos oder Goldach wichtig sind und worauf Sie bei der Gutachterwahl achten sollten.
Direkt nach dem Unfall
Unfallstelle sichern und Beweise festhalten
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Absichern und helfen
Halten Sie an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle, ohne sich selbst zu gefährden. Helfen Sie Verletzten und verständigen Sie bei einem medizinischen Notfall den Rettungsdienst unter 112. Bei Verletzungen, einer unklaren Unfallsituation oder dem Verdacht auf Alkohol beziehungsweise Drogen sollten Sie auch die Polizei hinzuziehen.
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Fotografieren und Daten austauschen
Soweit dies gefahrlos möglich ist, fotografieren Sie die Stellung der Fahrzeuge, die Schäden und die Umgebung. Übersichtsaufnahmen zeigen den Unfallort; Detailbilder halten die Kontaktstellen fest. Bei geringfügigen Schäden müssen Sie anschließend unverzüglich beiseitefahren, damit der Verkehr nicht unnötig behindert wird. Tauschen Sie Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus und notieren Sie die Kontaktdaten möglicher Zeugen.
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Sachlich bleiben
Beschreiben Sie den Hergang sachlich und geben Sie kein vorschnelles Schuldanerkenntnis ab. Ob Sie auf einem Parkplatz in Goldach oder auf einer Straße in Hallbergmoos betroffen sind: Eine sorgfältige Dokumentation hilft später, den Schaden und die Unfallsituation nachvollziehbar einzuordnen.
Ihr gutes Recht
Sie dürfen Ihren Gutachter selbst auswählen
Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter grundsätzlich die freie Sachverständigenwahl. Sie dürfen selbst entscheiden, wem Sie die Begutachtung Ihres Fahrzeugs anvertrauen. Ein Vorschlag der gegnerischen Versicherung verpflichtet Sie nicht dazu, den von ihr benannten Gutachter zu beauftragen. Für ein erforderliches eigenes Gutachten benötigen Sie grundsätzlich keine vorherige Genehmigung der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Was Sie tun können, wenn die Versicherung trotzdem ihren eigenen Sachverständigen schicken möchte, lesen Sie in meinem Beitrag Versicherung schickt eigenen Gutachter, muss ich zustimmen?
Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig um eine unabhängige Schadenaufnahme zu kümmern. So werden die Beschädigungen vor einer Reparatur festgehalten. Hat die Versicherung bereits eine Besichtigung veranlasst oder liegt schon ein Gutachten vor, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise vor einem zusätzlichen Auftrag ab. Die Erstattung eines zweiten Gutachtens ist nicht automatisch gesichert.
Kostenübernahme
Wann die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten trägt
Bei voller Haftung des Unfallgegners gehören die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens grundsätzlich zum ersatzfähigen Unfallschaden nach § 249 BGB. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss diese Kosten im erstattungsfähigen Umfang übernehmen. Maßgeblich ist insbesondere, ob Sie die Begutachtung zum Zeitpunkt der Beauftragung für erforderlich halten durften.
Sie erteilen den Gutachtenauftrag; der Erstattungsanspruch richtet sich gegen die ersatzpflichtige Gegenseite. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung entsprechend der Haftungsquote geringer ausfallen. Ist die Haftung noch ungeklärt, sollten Sie vor der Beauftragung auch ein mögliches Kostenrisiko besprechen.
Auch bei einem offensichtlich geringfügigen Schaden ist ein vollständiges Gutachten nicht immer erforderlich. Bevor Sie mich beauftragen, bespreche ich mit Ihnen den erkennbaren Schaden und den sinnvollen Umfang der Dokumentation. Eine rechtliche Prüfung der Haftung übernimmt bei Bedarf ein Rechtsanwalt. Mehr zu Honorar und Kostenübernahme finden Sie im Beitrag Was kostet ein Kfz-Gutachten? Und wer zahlt das?
Schadenhöhe richtig einschätzen
Kleine Beschädigung oder umfangreicher Unfallschaden
Bagatellschaden
Kostenvoranschlag kann genügen
Bei einem erkennbaren Bagatellschaden können ein Kostenvoranschlag und aussagekräftige Fotos genügen. Als grobe Orientierung werden häufig Reparaturkosten bis etwa 1.000 Euro genannt. Das ist keine starre gesetzliche Grenze. Entscheidend sind das erkennbare Schadenbild und die Umstände bei der Beauftragung.
Versteckte Schäden
Fachlich prüfen lassen
Ein äußerlich kleiner Anstoß kann beispielsweise Halterungen oder Bauteile hinter einer Stoßfängerverkleidung beschädigen. Auch Sensoren und deren Befestigungen können betroffen sein. Ob solche Schäden zu erwarten sind, muss fachlich beurteilt werden.
Ich prüfe, ob ein vollständiges Unfallschadengutachten sinnvoll ist oder eine einfachere Dokumentation ausreicht. So lässt sich vermeiden, dass der tatsächliche Schaden unterschätzt oder unnötiger Aufwand verursacht wird. Wo die Unterschiede genau liegen, erkläre ich in den Beiträgen Kfz-Gutachten bei vermeintlichem Bagatellschaden und Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag.
Was Sie erhalten
Welche Informationen ein Unfallschadengutachten enthält
Ein Gutachten dokumentiert den Fahrzeugzustand und die unfallbedingten Beschädigungen. Ich ermittle den erforderlichen Reparaturweg und kalkuliere die Reparaturkosten. Je nach Schadenfall gehören auch Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer, zur Verkehrssicherheit sowie eine Prüfung der merkantilen Wertminderung dazu. Damit ist der mögliche Wertverlust gemeint, der trotz fachgerechter Reparatur beim späteren Verkauf verbleiben kann.
Bei einem möglichen wirtschaftlichen Totalschaden sind insbesondere Wiederbeschaffungswert und Restwert relevant. Bereits vorhandene Schäden werden erfasst und gegenüber dem neuen Unfallschaden abgegrenzt. Das Gutachten schafft damit eine nachvollziehbare technische Grundlage für die weitere Schadenregulierung und Ihre Entscheidung über das Fahrzeug. Eine ausführliche Übersicht aller Bestandteile finden Sie unter Was steht in einem Kfz-Gutachten?
Reihenfolge beachten
Begutachtung vor der Reparatur und rechtliche Unterstützung
Lassen Sie den Schaden möglichst vor Beginn der Reparatur dokumentieren. Nach dem Austausch beschädigter Teile können wichtige Beweise fehlen. Notwendige Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden dürfen dadurch jedoch nicht verzögert werden. Wenn Sie Zweifel an der Verkehrssicherheit haben, fahren Sie nicht weiter und klären Sie das weitere Vorgehen.
Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Bei voller Haftung des Unfallgegners sind auch erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich erstattungsfähig.
Sachverständiger
Technische Begutachtung
Ich übernehme die technische Begutachtung Ihres Fahrzeugs.
Rechtsanwalt
Haftung und Ansprüche
Ihr Rechtsanwalt prüft die Haftung und die rechtlichen Ansprüche gegenüber der Versicherung. Warum sich das lohnt, lesen Sie unter Schadensabwicklung mit Anwalt.
Vor Ort für Sie da
Nach einem Unfall in Hallbergmoos und Goldach: Ihr Ansprechpartner vor Ort
Mein Kfz-Sachverständigenbüro befindet sich in der Rosenstraße 5 in 85399 Hallbergmoos. Ich begutachte Unfallschäden für Fahrzeughalter aus Hallbergmoos und Goldach und erläutere Ihnen die technischen Feststellungen verständlich. Nach Absprache ist die Besichtigung auch bei Ihnen oder in der Werkstatt möglich. Halten Sie für den Erstkontakt möglichst Fotos, den Unfalltag, die Fahrzeugdaten und die Angaben zum Unfallgegner bereit. Mehr über mich und meine Arbeit erfahren Sie auf der Seite Über mich.
Sie hatten einen Unfall und möchten den Schaden unabhängig beurteilen lassen?
Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf sv-anzer.de. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte zur Schadenaufnahme.
Kfz Sachverständigenbüro Anzer
Rosenstraße 5 · 85399 Hallbergmoos
Telefon 0811 999 482 05
Mobil 0176 598 132 95
E-Mail info@sv-anzer.de
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Grundsätzlich nein. Als Geschädigter können Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Ob dessen Kosten erstattet werden, hängt insbesondere von der Haftung und der Erforderlichkeit des Gutachtens ab.
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