Totalschaden im Raum München und Erding – was tun mit dem kaputten Auto?

Totalschaden im Raum München und Erding – was tun mit dem kaputten Auto?

Ein Autounfall ist schon schlimm genug. Wenn dann noch die Diagnose „Totalschaden“ im Gutachten steht, ist die Verunsicherung bei vielen besonders groß. Soll ich das Auto noch reparieren lassen? Lohnt es sich, es zu verkaufen? Oder zahlt die Versicherung den Schaden auch ohne Reparatur aus? Als KFZ Gutachter in München, Erding und Freising begleite ich regelmäßig Unfallgeschädigte in genau dieser Situation. In diesem Beitrag gebe ich Ihnen einen Überblick, was bei einem Auto Totalschaden wichtig ist – und welche Optionen Sie haben.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Zunächst muss klar sein, was mit „Totalschaden“ überhaupt gemeint ist. Grundsätzlich gibt es zwei Formen:

  • Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug kann nicht mehr repariert werden, etwa weil die Karosserie so stark verzogen ist, dass eine Instandsetzung unmöglich wäre.
  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Hier wäre eine Reparatur zwar technisch möglich, die Kosten dafür übersteigen aber den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Eine wichtige Rolle spielt die 130%-Regel: Sie erlaubt es, ein Fahrzeug trotzdem reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % übersteigen – und wenn das Auto nachweislich fachgerecht repariert wird.

Gerade in München und Umgebung treffe ich viele Kunden, die unsicher sind, ob ihr Unfallfahrzeug tatsächlich einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt oder ob noch Chancen für eine Reparatur bestehen. Ein neutrales Gutachten zum Totalschaden bringt hier Klarheit.

Erste Schritte nach dem Unfall im Raum München und Erding

Nach einem schweren Unfall ist die Situation für die meisten zunächst chaotisch. Ich empfehle folgende Vorgehensweise:

  1. Unfallstelle sichern und Polizei verständigen, insbesondere bei Personenschäden oder größeren Sachschäden.
  2. Unfallgegner und Zeugen aufnehmen, am besten mit Fotos.
  3. Versicherung informieren – möglichst noch am Unfalltag.
  4. Unabhängigen Gutachter beauftragen, um die Schadenhöhe korrekt feststellen zu lassen.

Wichtig: Sie als Geschädigter haben das Recht, einen freien Gutachter zu wählen. Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Gerade bei einem möglichen Totalschaden ist es entscheidend, dass Sie einen Partner an Ihrer Seite haben, der Ihre Interessen vertritt – nicht die der Versicherung.

Das Gutachten als Grundlage

Ein Totalschaden wird nicht „gefühlt“, sondern anhand klarer Zahlen festgestellt. Deshalb ist ein Gutachten bei einem Totalschaden der Dreh- und Angelpunkt. Es enthält:

  • Wiederbeschaffungswert: Der Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu kaufen.
  • Restwert: Der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug noch hat – entweder für einen Händler oder über die Restwertbörse.
  • Reparaturkosten: Auf Basis von Herstellerangaben, Stundenverrechnungssätzen und Ersatzteilen.
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenanspruch.

Ohne ein solches Gutachten können Sie gegenüber der Versicherung kaum fundierte Ansprüche geltend machen.

Besonders wichtig ist die Ermittlung des Restwerts. Hier kommt es oft zu Konflikten mit der Versicherung. Diese verweist gerne auf überregionale Angebote, die deutlich höher sind als das, was realistisch auf dem Münchner, Erdinger oder Freisinger Markt zu erzielen wäre.

Ich arbeite daher mit etablierten Restwertbörsen, in der geprüfte regionale Händler Fahrzeuge bewerten. So stelle ich sicher, dass der Restwert korrekt ermittelt wird – und Sie nicht auf unrealistischen Zahlen der Versicherung sitzen bleiben.

Totalschaden in München oder Freising? Roter Mini mit Totalschaden Front. KFZ Gutachter Anzer erklärt Optionen zu Gutachten und Abrechnung mit der Versicherung.

Welche Optionen haben Sie bei einem Totalschaden?

Ein Totalschaden bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihr Auto sofort aufgeben müssen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die ich meinen Kunden in München und Freising regelmäßig aufzeige:

  1. Reparatur trotz Totalschaden (130%-Regel):
    Wenn Ihnen Ihr Auto am Herzen liegt und die Reparaturkosten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, können Sie sich für eine Reparatur entscheiden. Wichtig ist hier ein Nachweis über die vollständige und fachgerechte Reparatur.
  2. Verkauf über die Restwertbörse:
    Oft ist es sinnvoll, das beschädigte Fahrzeug zu veräußern und den Restwert in die Abrechnung mit einzubeziehen. Das ist meist der schnellste Weg, wieder liquide zu sein.
  3. Fiktive Abrechnung:
    Sie können sich den Schaden auch ohne Reparatur auszahlen lassen. Die Versicherung erstattet dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
  4. Neuwagen oder Ersatzfahrzeug:
    Mit der Auszahlung können Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug anschaffen. Gleichzeitig haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen für die Dauer der Abwicklung.

Ihr KFZ Gutachter in München Erding und Freising

Ein Totalschaden bedeutet nicht, dass alles verloren ist. Mit einem unabhängigen Gutachten haben Sie die Möglichkeit, den Schaden korrekt bewerten zu lassen, den Restwert realistisch einzuschätzen und die beste Entscheidung für Ihre persönliche Situation zu treffen.

Als KFZ Sachverständigenbüro Anzer stehe ich Ihnen dabei persönlich zur Seite.

Sie haben einen Unfall erlitten und vermuten einen Totalschaden? Dann nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu mir auf. Gemeinsam finden wir den richtigen Weg, wie Sie mit dem kaputten Auto im Raum München umgehen können.

Sie müssen nicht zu mir kommen – ich komme zu Ihnen. Rufen Sie mich gleich an!

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