Wer zahlt den Kfz Gutachter nach einem Autounfall?

Wer zahlt den Kfz Gutachter nach einem Autounfall?

Die große Unsicherheit nach einem Unfall

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein unvorhersehbares Bremsmanöver oder ein klassischer Auffahrunfall: Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Ist der erste Schreck überstanden, stellt sich für viele Betroffene eine zentrale Frage: Wer zahlt den Kfz Gutachter nach einem Unfall? Gerade in der Stresssituation direkt nach dem Zusammenstoß ist diese Frage oft nicht sofort zu beantworten. Doch genau hier ist schnelles Handeln gefragt, denn ein qualifiziertes Schadengutachten ist die Grundlage für eine gerechte Schadensregulierung. Dieser Beitrag soll umfassend darüber informieren, wann die Gutachterkosten nach einem Autounfall von wem getragen werden und worauf Betroffene achten müssen.

Grundregel: Wer unverschuldet ist, muss den Gutachter nicht zahlen

Die wichtigste Regel zuerst: Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, müssen Sie die Kosten für das Kfz Gutachten nicht selbst tragen. In einem klassischen Haftpflichtfall ist die Rechtslage klar: Der Geschädigte hat das Recht, einen unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen, und die gegnerische Versicherung übernimmt die Gutachterkosten. Das ist besonders wichtig, da ein neutrales und fachlich korrektes Schadengutachten die Basis für die Höhe der Entschädigung bildet.

Versicherungen bieten oft an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Ein versicherungsnaher Gutachter könnte dazu neigen, den Schaden im Interesse der Versicherung niedriger zu bewerten. Es ist daher ratsam, einen unabhängigen Kfz Gutachter zu wählen. Das ist Ihr gutes Recht und in einem Haftpflichtschadenfall wird diese Leistung auch vollständig übernommen. Somit lautet die klare Antwort auf die Frage "Kfz Gutachter bei unverschuldetem Unfall – wer zahlt?": Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Wann Sie den Gutachter selbst zahlen müssen

Anders sieht es aus, wenn Sie selbst Verursacher des Unfalls sind. In diesem Fall handelt es sich um einen Kaskoschaden. Hier gilt: Die eigene Kaskoversicherung kann einen Gutachter beauftragen, aber die Kosten übernimmt nicht automatisch die Versicherung. Die Übernahme hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab, insbesondere davon, ob Sie eine Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen haben und ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist.

Bei Bagatellschäden mit einem Schadenwert unter ca. 750 Euro wird in der Regel kein Gutachten benötigt. Hier reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Die Kosten für einen Gutachter würden in diesem Fall nicht ersetzt und müssten vom Geschädigten selbst getragen werden. Auch bei unklarer Schuldfrage oder Mitschuld müssen die Gutachterkosten eventuell anteilig selbst getragen werden.

Was passiert bei Kaskoversicherung?

Wer selbstverschuldet in einen Unfall verwickelt ist und eine Kaskoversicherung hat, kann diese natürlich in Anspruch nehmen. Allerdings gelten hier andere Regeln als im Haftpflichtfall. Die Versicherung beauftragt häufig einen eigenen Gutachter, auf dessen Bericht sie sich bei der Regulierung stützt. In vielen Fällen haben Sie keinen Anspruch darauf, selbst einen unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen.

Zudem sollten Sie beachten, dass die Kosten für den Gutachter bei einem Kaskoschaden nicht immer übernommen werden. Es können Selbstbeteiligungen anfallen, und in manchen Fällen verweist die Versicherung direkt an Partnerwerkstätten, die eine eigene Schadenaufnahme durchführen.

Achtung bei Werkstattbindung oder Direktverweisung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sogenannte Werkstattbindung in vielen Versicherungspolicen. Hier schreibt der Vertrag vor, dass der Schaden nur in einer bestimmten Partnerwerkstatt behoben werden darf. In diesen Fällen kann auch der Gutachter vom Versicherer gestellt werden. Das ist zwar vertraglich zulässig, jedoch nicht immer im Interesse des Geschädigten.

Selbst wenn Ihre Versicherung Ihnen einen Gutachter "empfiehlt", sollten Sie Ihr Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter prüfen. Ein freier Kfz Gutachter ist nicht an Weisungen einer Versicherung gebunden und erstellt sein Gutachten ausschließlich im Sinne des Auftraggebers.

Gerichtsurteile und Praxisbeispiele

Mehrere Gerichte haben in den letzten Jahren betont, dass Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall ein Recht auf einen unabhängigen Gutachter haben. Das Landgericht Berlin hat beispielsweise entschieden, dass die Versicherung des Schädigers auch dann zahlen muss, wenn der Geschädigte nicht den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter wählt (LG Berlin, Az. 42 O 4/15). In der Praxis ist das unabhängige Gutachten entscheidend, wenn es um Schadenshöhe, Nutzungsausfall oder Wertminderung geht. Ein Beispiel: Nach einem Auffahrunfall schätzt die Versicherung den Schaden auf 1.000 Euro, der unabhängige Gutachter jedoch auf 2.300 Euro inkl. Wertminderung. Der Unterschied kann für den Geschädigten erheblich sein.

Tipps zur Wahl des richtigen Gutachters

Wählen Sie immer einen Gutachter, der unabhängig von Versicherungen arbeitet und öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger ist.

Dies ist erkennbar an dem einheitlichen Logo der ¾ Kreis in Blau Grau, sowie dem Zusatztext „öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Karosserie und Fahrzeugbau".

Ich bin Gutachter mit der höchsten Qualifikation, die es gibt. Das bedeutet: Ich komme aus dem Handwerk, habe über zehn Jahre praktische Berufserfahrung und erfülle zahlreiche Voraussetzungen, um diesen Titel führen zu dürfen. Darüber hinaus bin ich verpflichtet, regelmäßig an Fachseminaren teilzunehmen, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Meine Tätigkeit unterliegt der strengen Überwachung durch die jeweils zuständige Bestellungsbehörde – entweder die Handwerkskammer (HWK) oder die Industrie- und Handelskammer (IHK), abhängig vom Bestellungsgebiet.

Freie Sachverständige hingegen verfügen oftmals über wenig bis zu gar keiner Qualifikation sowohl im handwerklichen als auch im theoretischen. Sie können weder Ihre Praxiserfahrung noch Qualifikation prüfen.

Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass alle Gutachter oder Sachverständige gleichermaßen qualifiziert und vom Fach sind. Doch das stimmt leider nicht. Insbesondere sogenannte „freie“ oder „zertifizierte“ Sachverständige verfügen häufig nur über eine kurze Schulung, etwa ein Wochenendseminar – ohne fundierte handwerkliche Ausbildung oder praktische Erfahrung.
Gerade bei größeren Unfällen kann das fatale Folgen haben: Ohne tiefgehendes technisches Verständnis und Wissen über Materialverhalten oder Reparaturprozesse lassen sich die tatsächlichen Schadensausmaße oft nicht korrekt einschätzen. Das kann im schlimmsten Fall zu finanziellen Nachteilen für den Geschädigten führen.

Häufige Irrtümer über Gutachterkosten

Viele Unfallbeteiligte glauben, sie müssten die Kosten für den Gutachter immer selbst tragen. Das stimmt nicht. Auch die Annahme, dass ein Gutachter nur bei Totalschaden oder großen Unfällen sinnvoll ist, ist falsch. Gerade bei modernen Fahrzeugen mit empfindlicher Technik können selbst kleinere Anstöße zu hohen Reparaturkosten führen. Ein weiteres Missverständnis ist, dass ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht. Dieser bildet jedoch weder Wertminderung noch Nutzungsausfall oder Wiederbeschaffungswert ab – das kann nur ein vollwertiges Gutachten.

Checkliste: Wer zahlt wann?

 

Situation   Wer zahlt den Gutachter?
Unverschuldeter Unfall (Haftpflicht)

 

Gegnerische Versicherung
Selbstverschuldeter Unfall (Kasko)

 

Eigene Versicherung (ggf. mit Selbstbeteiligung)
Bagatellschaden (< 750 €)

 

Meist selbst
Mitschuld / unklarer Hergang

 

Abhängig vom Einzelfall
Werkstattbindung in Kaskovertrag

 

Versicherung stellt Gutachter
Empfehlung durch Versicherung Wahlrecht für unabhängigen Gutachter prüfen

Fazit: In vielen Fällen kostenlos – aber rechtzeitig handeln

Die gute Nachricht für alle Geschädigten: In den meisten Fällen, insbesondere bei Haftpflichtschäden, übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Voraussetzung ist, dass Sie nicht selbst Schuld am Unfall tragen und der Schaden den Bagatellbereich übersteigt. Ein unabhängiges Kfz Gutachten ist dabei Ihr wichtigstes Werkzeug, um eine faire Regulierung durchzusetzen und sich gegen mögliche Kürzungen zu schützen.

Verlassen Sie sich nicht blind auf die Vorschläge der gegnerischen oder eigenen Versicherung. Ein erfahrener, freier Kfz Gutachter hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und den Schaden professionell zu dokumentieren.

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