Nach einem Verkehrsunfall geht oft alles sehr schnell. Kaum ist der Schaden gemeldet, meldet sich die gegnerische Versicherung und kündigt an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Für viele Geschädigte stellt sich in diesem Moment eine entscheidende Frage: Muss ich das akzeptieren oder darf ich selbst einen Gutachter beauftragen?
Diese Unsicherheit ist verständlich. Genau deshalb erkläre ich hier klar und verständlich, welche Rechte Sie haben, worauf Sie achten sollten und wann ein unabhängiges Gutachten besonders wichtig ist.
Warum Versicherungen eigene Gutachter einsetzen
Versicherungen verfolgen ein legitimes wirtschaftliches Interesse. Sie möchten Schäden zügig regulieren und gleichzeitig ihre Kosten kontrollieren. Eigene oder beauftragte Gutachter sind Teil dieses Systems. Sie arbeiten im Auftrag der Versicherung und liefern eine Einschätzung, die für die Regulierung herangezogen wird.
Das ist zunächst nichts Ungewöhnliches und auch nicht automatisch falsch. Entscheidend ist jedoch, wer Auftraggeber ist und in wessen Interesse das Gutachten erstellt wird.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Bei einem Haftpflichtschaden, also wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, ist die Antwort klar:
Nein, Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht ist fester Bestandteil der Schadenregulierung und dient dazu, eine objektive und vollständige Bewertung des Schadens sicherzustellen.
Die Kosten für dieses Gutachten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung, sofern es sich nicht um einen reinen Bagatellschaden handelt.
Der Unterschied zwischen Versicherungs-Gutachter und unabhängiger Begutachtung
Der wichtigste Unterschied liegt im Auftraggeber.
Ein Gutachter der Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich im Interesse des Geschädigten. Das bedeutet nicht, dass Zahlen manipuliert werden, sondern dass Bewertungsspielräume unterschiedlich genutzt werden können.
Ein unabhängiges Gutachten berücksichtigt unter anderem:
- den vollständigen Reparaturumfang
- mögliche Wertminderung
- Nutzungsausfall oder Mietwagenklasse
- Wiederbeschaffungswert und Restwert bei Totalschäden
- technische und verdeckte Schäden
Gerade diese Punkte sind in der Regulierung häufig entscheidend.
Zudem können Sie die Expertise des Versicherungsgutachters nicht beurteilen. Es könnte durchaus sein, dass dieser ein Wochenendseminar besucht hat, gestern noch im Supermarkt an der Kasse und heute Unfallschäden begutachtet.
Das ist absolut denkbar und kommt häufiger vor als manch einer denkt, da die Sachverständigentätigkeit leider als solches nicht geschützt ist.
Vertrauen Sie deshalb unbedingt auf einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen, diese müssen eine umfassende Expertise, Schulungen und Berufserfahrung vorweisen.
Wann ein eigener Gutachter besonders wichtig ist
Es gibt Situationen, in denen ich dringend empfehle, nicht auf ein Versicherungsgutachten zu vertrauen.
Das gilt insbesondere bei:
- höheren Schäden oder Totalschaden
- Leasingfahrzeugen oder Firmenwagen
- hochwertigen oder spezialisierten Fahrzeugen
- vorhandenen Vorschäden
- unklarer Schuldfrage
Interner Link setzen:
Ankertext: „Unfall mit Leasingfahrzeug oder Firmenwagen“
Zielseite: Ratgeberartikel „Leasing Unfall Gutachten“
Platzierung: direkt nach diesem Absatz
Gerade bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen können falsche Bewertungen erhebliche finanzielle Folgen haben, etwa bei der Rückgabe oder gegenüber dem Leasinggeber. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber zu: „Unfall mit Leasingfahrzeug oder Firmenwagen“.
Typische Fehler nach dem Erstkontakt mit der Versicherung
In der Praxis sehe ich immer wieder dieselben Fehler:
- vorschnelle Zustimmung zum Versicherungsgutachter
- mündliche Zusagen am Telefon
- das Gefühl, unter Zeitdruck entscheiden zu müssen
- Annahme, die Versicherung handle automatisch im eigenen Interesse
Ein häufiges Argument lautet: „Das reicht doch, es ist nur ein kleiner Schaden.“ Genau hier liegt die Gefahr.
Was äußerlich harmlos aussieht, entpuppt sich nicht selten als deutlich größerer Schaden, insbesondere bei modernen Fahrzeugen. Erfahren Sie hier mehr in unserem Ratgeber „Bagatellschaden oder doch mehr?“
Wiederbeschaffungswert und Restwert nicht unterschätzen
Gerade bei Totalschäden oder wirtschaftlichen Grenzfällen ist die korrekte Bewertung entscheidend. Der Wiederbeschaffungswert bestimmt, welche Summe Ihnen tatsächlich zusteht. Schon kleine Abweichungen können mehrere tausend Euro Unterschied ausmachen.
Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass diese Werte realistisch und marktnah ermittelt werden.
Kostet mich ein eigener Gutachter etwas?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Sachverständigengutachten in der Regel vollständig. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um einen reinen Bagatellschaden handelt.
Auch die Sorge, ein eigenes Gutachten würde die Regulierung verzögern, ist meist unbegründet. Im Gegenteil: Ein sauberes, nachvollziehbares Gutachten schafft Klarheit und verhindert spätere Diskussionen.
Wie ich als unabhängiger Gutachter unterstütze
Ich erstelle Gutachten unabhängig, objektiv und mit dem Blick auf das gesamte Schadensbild. Ziel ist eine belastbare Grundlage für eine faire Regulierung, ohne unnötige Konflikte, aber auch ohne Nachteile für den Geschädigten.
Dabei übernehme ich die komplette Schadenaufnahme, Dokumentation und Bewertung, sodass Sie sich nicht mit technischen Details oder versicherungsinternen Fragen beschäftigen müssen.
Im Gegensatz zu einem freien selbsternannten Versicherungsgutachter bin ich öffentlich bestellt und kann auf 26 Jahre Berufserfahrung in der Unfallschadenbranche zurückblicken.
Wenn die Versicherung nach einem Unfall einen eigenen Gutachter schickt, bedeutet das nicht, dass Sie zustimmen müssen. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf eine unabhängige Begutachtung. Dieses Recht zu kennen und zu nutzen, ist oft entscheidend für eine faire Schadenregulierung.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein eigenes Gutachten sinnvoll ist, lohnt sich eine frühzeitige Beratung. In vielen Fällen lassen sich spätere Probleme so von Anfang an vermeiden.
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