Was kostet ein Kfz-Gutachten? Und wer zahlt das?

Nach einem Unfall geht alles sehr schnell: Die Autos stehen quer, die Nerven liegen blank und plötzlich taucht die Frage auf: Brauche ich jetzt einen Kfz-Gutachter? Und was kostet mich das?

Die gute Nachricht vorweg: Als Unfallgeschädigter zahlen Sie in der Regel gar nichts. Dieser Artikel erklärt, wie das funktioniert, wann ein Gutachten Pflicht ist und was es genau enthält.

Kurz & klar:

Als unschuldiger Unfallbeteiligter haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Kfz-Gutachten auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Sie müssen dafür nichts vorstrecken.

Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Die Kosten für das Kfz-Gutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, vorausgesetzt, Sie sind nicht selbst schuld an dem Unfall. Das ergibt sich aus dem deutschen Schadensersatzrecht: Wer einen Schaden verursacht, muss alle notwendigen Kosten ersetzen, die durch die Schadensregulierung entstehen. Und ein unabhängiges Gutachten gehört dazu.

Was das konkret bedeutet:

  • Sie beauftragen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl.
  • Der Gutachter erstellt das Gutachten und rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
  • Für Sie entstehen keine Kosten
  • Das gilt auch für die Anfahrtskosten des Gutachters zu Ihrem Fahrzeug.

Wichtig:

Sie müssen keinen Gutachter akzeptieren, den die Versicherung schickt. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen frei zu wählen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss diesen bezahlen.

Ab wann lohnt sich ein Kfz-Gutachten?

Die Faustregel laut Rechtsprechung: Ab einem Schadensumfang von 750 Euro brutto haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Schadengutachten. Darunter reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

 

Kostenvoranschlag (bis ~750 €)


Kfz-Gutachten (ab ~750 €)


Grobe Kostenschätzung


Exakte, gerichtsfeste Kalkulation


Keine Fotodokumentation


Vollständige Fotodokumentation


Kein Nachweis der Wertminderung


Wertminderung wird berechnet


Kein Nutzungsausfall


Nutzungsausfallentschädigung ermittelt


Keine Mietwagenklasse


Mietwagenklasse festgelegt


Kein Restwert


Restwertermittlung falls nötig


Nicht gerichtsfest


Beweiskräftiges Dokument vor Gericht


 

Der Vorteil eines professionellen Gutachtens liegt auf der Hand: Es sichert alle Ansprüche, die Ihnen zustehen, nicht nur die Reparaturkosten.

Was steht in einem Kfz-Gutachten? Das erhalten Sie

Ein vollständiges Kfz-Schadengutachten ist weit mehr als eine Reparaturrechnung. Es dokumentiert alle relevanten Punkte rechtssicher:

  • Detaillierte Beschreibung und Fotodokumentation aller Schäden
  • Exakte Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgabe
  • Ermittlung der Wertminderung (merkantiler Minderwert)
  • Nutzungsausfallentschädigung, wie viel Sie pro Tag erhalten
  • Mietwagenklasse für die Ausfallzeit
  • Wiederbeschaffungswert bei wirtschaftlichem Totalschaden
  • Restwertermittlung bei Totalschaden
  • Vorgabe der Reparaturdauer

Was viele nicht wissen:

Die Wertminderung ist ein häufig übersehener Anspruch. Auch wenn Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wurde, verliert es an Marktwert, allein deshalb, weil es in der Unfallhistorie steht. Dieser Betrag steht Ihnen zusätzlich zu.

Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?

Das Gutachten selbst, also die Besichtigung Ihres Fahrzeugs, dauert in der Regel ca 1 Std. Ich komme dabei kostenlos zu Ihnen: nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt.

Das fertige schriftliche Gutachten erhalten Sie und die Versicherung typischerweise innerhalb der nächsten Tage. Damit können Reparatur und Schadensregulierung ohne Verzögerung beginnen.

Muss ich das Gutachten erst vorstrecken?

Nein.

Das gesamte Gutachten, inklusive Anfahrt, Dokumentation und schriftlicher Ausfertigung, entstammt dem Schadensersatzanspruch, den Sie gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers haben.

Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter im Raum Erding und Freising

Ich bin Andreas Anzer, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk und somit Bewertung von Unfallschäden bestellt durch die Handwerkskammer München-Oberbayern. Mit über 26 Jahren Erfahrung in der Unfallinstandsetzung – davon über 20 Jahre im Porsche-Konzern – erstelle ich präzise, versicherungsunabhängige Gutachten.

Mein Einsatzgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet München sowie die Landkreise Freising, Erding, Ebersberg.

Mehr Informationen: Kfz Gutachter Erding, Unfallgutachten und Schadenbewertung

Jetzt anrufen: 0176 – 598 132 95

Nach einem Unfall im Raum Erding oder Freising? Rufen Sie mich an, ich berate Sie sofort, unverbindlich und kostenlos. Mo–Sa von 8 bis 19:30 Uhr erreichbar.

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich den Gutachter frei wählen?

Ja, absolut. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss dessen Kosten übernehmen, auch wenn sie Ihnen einen eigenen Gutachter anbietet.

Was, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
Gilt das auch bei einem Parkschaden?
Wie schnell muss ich den Gutachter beauftragen?